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Satzung

Am 06. Januar 2010 beschlossen die Gründungsmitglied- er die Gründungssatzung des Fördervereines Dorfkirche Pessin. Die Satzung beinhaltete 17 Paragrafen.
In der Mitgliederversammlung am 05. März 2011 wurde eine geänderte Satzung beschlossen. Welche nun mehr 16 Paragrafen, die das künftige Vereinsleben regeln sollen, beinhaltet - wo von wir Ihnen hier einen kleinen Auszug präsentieren wollen.
Habe wir Ihr Interesse geweckt und wollen Sie mehr von uns erfahren, dann kontaktieren Sie uns einfach [hier].
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Auszug aus der Satzung des Fördervereines Dorfkirche Pessin - Stand: 05. März 2011

 

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

1. Der am 06.01.2010 gegründete Verein führt den Namen: „Förderverein Dorfkirche Pessin“ - im Folgenden „Verein” genannt -
2. Der Verein hat seinen Sitz in Pessin.
3. Der Verein wurde in das Vereinsregister beim Amtsgericht Potsdam eingetragen, er hat dadurch die Rechtsform eines eingetragenen Vereins und führt die Abkürzung „e.V.“ im Namen.
4. Der Verein ist unter der Anschrift des jeweiligen Vorsitzenden des Vereins postalisch erreichbar.
5. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweckbestimmung

1. Der Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur sowie die Förderung der Denkmalpflege.
2. Der Verein sieht seine Aufgabe in der kulturellen Entwicklung der Pessiner Kirche und der kulturellen Einbindung der Kirche in die dörfliche Gemeinschaft sowie der Unterstützung der evangelischen Kirchengemeinde Pessin als Eigentümerin der Pessiner Dorfkirche bei der baulichen Instandhaltung und der Erhaltung der Kirche als Baudenkmal in Pessin sowie ihrer ortsbildprägenden Umgebung im Sinne des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes. Die Kirche und ihre Umgebung sind in der Denkmalliste des Landes Brandenburg enthalten und gehören zu den Sehenswürdigkeiten von Pessin.
3. Schwerpunkt ist die Beschaffung von Finanzmitteln zur baulichen Instandhaltung, der Erhaltung der Kirche und deren kulturellen Entwicklung. Im Interesse des Gemeinwohls will der Verein die Kirche in Pessin neben der religiösen Nutzung einer angemessenen kulturellen oder sonstigen geeigneten Nutzung zuführen.
4. Diese Zielsetzung und der Zweck des Fördervereins wird insbesondere durch nachfolgende Maßnahmen und Aufgabenstellungen verwirklicht:
- Entwicklung eines Nutzungs- und Sanierungskonzeptes in Zusammenarbeit mit der evangelischen Kirchengemeinde Pessin
- weitere Zusammenarbeit mit der evangelischen Kirchengemeinde Pessin durch Bereitstellung von Sachmitteln und Zuwendungen für den Erhalt der Kirche in Pessin
- Werbung für den Erhalt der Kirche, Sammlung und Erforschung von Daten über das Gebäude und dessen Geschichte
- Förderung und Durchführung von kulturellen und kirchlichen Veranstaltungen in der Kirche.
5. Für die Erfüllung dieser satzungsmäßigen Zwecke sollen geeignete Mittel durch Beiträge/Umlagen, Spenden, Zuschüsse, Zuwendungen und sonstige Einnahmen eingesetzt werden.
6. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Er wird als Förderverein nach § 58 Nr. 1 AO tätig, der seine Mittel ausschließlich zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke von Körperschaften/des in § 2 Ziffer 1 genannten steuerbegünstigten Zwecks verwendet.
7. Der Verein ist politisch und konfessionell unabhängig, da die Mitgliedschaft im Verein nicht abhängig ist von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Partei oder Konfession.

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